"Die Flüchtlingskrise schaukelt auf. Sie heizt ein. Sie ängstigt. Sie malt die Zukunft in den dunkelsten Farben. Und vor allem: Sie formt aus Individuen wieder Menschenmassen. Von „Umvolkung“ ist die Rede, vom „großen Bevölkerungsaustausch“. Planwirtschaftler, Volkslenker, Nationenarithmetiker und die, die es werden wollen, beginnen zu rechnen. „Minus 200.000“ fordert Björn Höcke als „neue Obergrenze“ für Einwanderung nach Deutschland.
Doch wovon sollen diese 200.000 subtrahiert werden? Wie muss man sich das deutsche Volk vorstellen, das Höcke und viele andere gerne bereinigen und für ihren nationalen Sozialismus optimieren würden? Ein Blick in die Historie hilft weiter. Denn er irritiert.
Wie es scheint, existierte bis in das 16. Jahrhundert hinein der Begriff der Nation auf dem europäischen Kontinent noch gar nicht. ..."
Ein Beitrag von Henning Lindhoff auf www.ef-online.de.
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Samstag, 23. Januar 2016
In eigener Sache
Schon lange ist hier kein Artikel erschienen, doch die bestehenden Artikel erfreuen sich immer noch Interesses und bleiben daher bestehen. Da jedoch seit 2014 keine eigenen Artikel mehr erschienen sind und dafür zur Zeit keine besteht, werden, lose wie es kommt, auch Verweise zu Artikeln auf anderen Webseiten erscheinen.
Den Auftakt macht heute ein Beitrag von Henning Lindhoff zur Flüchtlingskrise, der aktuell ist, in seinen Erkenntnissen jedoch zeitlos und diskutabel.
Den Auftakt macht heute ein Beitrag von Henning Lindhoff zur Flüchtlingskrise, der aktuell ist, in seinen Erkenntnissen jedoch zeitlos und diskutabel.
Donnerstag, 15. Mai 2014
Demokratische Wahlen
Der Demokrat ist ein anmaßender Mensch: Er wählt einfach, womöglich gutbürgerlich bei einem sonntäglichem Spaziergang, seine Partei als Regierung für Millionen Andere.
Ob in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland. Allenthalben wähnt sich der Demokrat im Recht, seine Partei auch allen Anderen zuzumuten.
Ob in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland. Allenthalben wähnt sich der Demokrat im Recht, seine Partei auch allen Anderen zuzumuten.
Sonntag, 11. Mai 2014
Rechtsstaat: Ökonomie und Eigennutz der Herrschaft
Ganz wesentlich versteht man unter rechtsstaatlicher Notwendigkeit, die angewendeten Regeln und Vorschriften den Unterworfenen zuvor bekanntgegeben zu haben, so daß die Unterworfenen diese antizipieren können. So unterliegen also auch postulierte "Gesetze" der Regel der Kodifizierung und Veröffentlichung als rechtsstaatliches Prinzip.
Dies ist aus Sicht der staatlichen Machthaber sinnvoll. Im Gegensatz zu einem einvernehmlichen Austausch, der beiden Tauschpartnern Gewinn ist (Praxeologie), stellt herrschaftliche Umverteilung, abgesehen von deren Unrechtscharakter, auch ökonomisch einen Nachteil dar. Es handelt sich um eine reine Umverteilung, bei der der eine nicht mehr gewinnen kann als der andere verliert. Hinzu kommen
1) die Transferkosten, die bei freiwilligem Handeln ja eingepreist sind (sonst handelt man nicht), und
2) die Plankosten, denn alleine dadurch, daß die vorgesehene höherwertige Verwendung beim Benachteiligtem nicht stattfinden kann, tritt grundsätzlich Planungsunsicherheit auf, die alleine schon jedwede Wertschöpfung behindert.
Da es bei geringerer Wertschöpfung weniger zu holen gibt, egal ob euphemistisch Umverteilung oder negativ konnotiert Diebstahl bzw. Raub genannt, kann der Nachteil Nr. 2, der durch die Anwendung des politischen Mittels (Franz Oppenheimer) ensteht, zumindest abgemildert werden. Durch die Bindung der Vollziehung an vorab veröffentlichten Normen (Kodifizierung) können die der Herrschaft unterworfenen wirtschaftlich Tätigen, die Entwendungen antizipieren und auf dieser Basis ihre Wertschöpfung anpassen. Abgesehen davon, daß eine solche systematische Orientierung an Unrecht in einem Gemeinwesen demoralisierend wirkt, haben die Herrschenden den Nutzen einer höheren Entnahmebasis.
Fazit: Das Motiv rechtsstaatlicher Prinzipien kann und wird nicht vornehmer Selbstbeschränkung der eigenen Macht entsprungen sein, sondern nüchterner ökonomischer Betrachtung, um den Eigennutzen der Herrschaft zu erhöhen. Daß dies meist anders verkauft wird, ändert daran nichts.
Dies ist aus Sicht der staatlichen Machthaber sinnvoll. Im Gegensatz zu einem einvernehmlichen Austausch, der beiden Tauschpartnern Gewinn ist (Praxeologie), stellt herrschaftliche Umverteilung, abgesehen von deren Unrechtscharakter, auch ökonomisch einen Nachteil dar. Es handelt sich um eine reine Umverteilung, bei der der eine nicht mehr gewinnen kann als der andere verliert. Hinzu kommen
1) die Transferkosten, die bei freiwilligem Handeln ja eingepreist sind (sonst handelt man nicht), und
2) die Plankosten, denn alleine dadurch, daß die vorgesehene höherwertige Verwendung beim Benachteiligtem nicht stattfinden kann, tritt grundsätzlich Planungsunsicherheit auf, die alleine schon jedwede Wertschöpfung behindert.
Da es bei geringerer Wertschöpfung weniger zu holen gibt, egal ob euphemistisch Umverteilung oder negativ konnotiert Diebstahl bzw. Raub genannt, kann der Nachteil Nr. 2, der durch die Anwendung des politischen Mittels (Franz Oppenheimer) ensteht, zumindest abgemildert werden. Durch die Bindung der Vollziehung an vorab veröffentlichten Normen (Kodifizierung) können die der Herrschaft unterworfenen wirtschaftlich Tätigen, die Entwendungen antizipieren und auf dieser Basis ihre Wertschöpfung anpassen. Abgesehen davon, daß eine solche systematische Orientierung an Unrecht in einem Gemeinwesen demoralisierend wirkt, haben die Herrschenden den Nutzen einer höheren Entnahmebasis.
Fazit: Das Motiv rechtsstaatlicher Prinzipien kann und wird nicht vornehmer Selbstbeschränkung der eigenen Macht entsprungen sein, sondern nüchterner ökonomischer Betrachtung, um den Eigennutzen der Herrschaft zu erhöhen. Daß dies meist anders verkauft wird, ändert daran nichts.
Donnerstag, 10. April 2014
Recht oder Gesetz
Ein Staat, in dem laufend Gesetze erlassen werden, kann schon deshalb kein Rechtsstaat sein.
Samstag, 1. Februar 2014
Freie Welt: Die Art der westlichen Demokratie grundgelegt
"In den demokratischen Republiken geht die Tyrannei ganz anders zu Werk: Sie kümmert sich nicht um den Körper und geht unmittelbar auf den Geist los. Der Machthaber sagt hier nicht mehr: 'Du denkst wie ich, oder du stirbst'; er sagt: 'Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich; Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten; aber von dem Tage an bist du ein Fremder unter uns. Du wirst dein Bürgerrecht behalten, aber es wird dir nicht mehr nützen; denn wenn du von deinen Mitbürgern gewählt werden willst, werden sie dir ihre Stimme verweigern, ja, wenn du nur ihre Achtung begehrst, werden sie so tun, als versagten sie sie dir. Du wirst weiter bei den Menschen wohnen, aber deine Rechte auf menschlichen Umgang verlieren. Wenn du dich einem unter deinesgleichen nähern wirst, so wird er dich fliehen wie einen Aussätzigen; und selbst wer an deine Unschuld glaubt, wird dich verlassen, sonst meidet man auch ihn. Gehe hin in Frieden, ich lasse dir das Leben, aber es ist schlimmer als der Tod.'" Alexis de Tocqueville
Mittwoch, 4. Dezember 2013
Art. 20 (2) Satz 1 GG
Die Vorschrift "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" wird heute leider nicht mehr gewaltenbeschränkend sondern gewaltlegitimierend gelesen. Dies ist ein Übel und unrecht.
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