Ein lesenswerter Beitrag zu den Themen dieses Blogs, Demokratie und Rechtsstaat, findet sich im Onlinemagazin der Zeitschrift eigentümlich frei, der an dieser Stelle zur Lektüre empfohlen wird:
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
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Mittwoch, 8. April 2009
Freitag, 12. September 2008
Herrschaft und Gemeinnutz
Die Betreiber der Website Deutschland-Debatte streben eine bürgernahe basisdemokratische Verbesserung des politischen Gemeinwesens an. Auf das grundlegende Verständnis von Herrschaft nach den Lehren der alten griechischen Philosophen wird dabei in einem geradezu volksbildenden Beitrag Bezug genommen. Dies ist unabdingbar, um redlich eine Debatte zu führen, welche Herrschaftsform denn wohl die bestmögliche sein mag. Anläßlich dieser Debatte möchte ich darauf hinweisen, daß dabei die Frage nach "Herrschaft überhaupt" in diese Debatte eingebaut, wertvolle Maßstäbe für ein möglichst rechtmäßiges und gelungenes "Wie" liefert. Denn Herrschaft kann nur legitim sein, wenn sie nutzt. Und zwar nicht dem Herrscher, sondern der Sozialordnung.
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
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