Synthese aus Demokratie und Monarchie: Die DDR und China. Und die neue deutsche Merkel-Republik.
Die eben eine deutsche Einparteienmonarchie ist.
Ihr Name ist CDU.
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Donnerstag, 9. November 2017
Dienstag, 31. Mai 2016
Abschied vom Rechtsstaat
Die Bundesregierung in Deutschland beschließt das umfangreichste Unterdrückungspaket, welches dieses Land jemals kennenlernen mußte:
Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten
Wir dokumentieren den Text der Meldung hier aus diesem wichtigen Anlaß vollständig:
"Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.
Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.
Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.
Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“
Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.
Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit,verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.
Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor.
Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart."
Es besteht kein Zweifel, daß alles von langer Hand vorbereitet worden ist.
Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten
Wir dokumentieren den Text der Meldung hier aus diesem wichtigen Anlaß vollständig:
"Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.
Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.
Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.
Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“
Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.
Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit,verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.
Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor.
Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart."
Es besteht kein Zweifel, daß alles von langer Hand vorbereitet worden ist.
Samstag, 23. Januar 2016
Deutsche Flüchtlingskrise: Von der Demokratie betäubt
"Die Flüchtlingskrise schaukelt auf. Sie heizt ein. Sie ängstigt. Sie malt die Zukunft in den dunkelsten Farben. Und vor allem: Sie formt aus Individuen wieder Menschenmassen. Von „Umvolkung“ ist die Rede, vom „großen Bevölkerungsaustausch“. Planwirtschaftler, Volkslenker, Nationenarithmetiker und die, die es werden wollen, beginnen zu rechnen. „Minus 200.000“ fordert Björn Höcke als „neue Obergrenze“ für Einwanderung nach Deutschland.
Doch wovon sollen diese 200.000 subtrahiert werden? Wie muss man sich das deutsche Volk vorstellen, das Höcke und viele andere gerne bereinigen und für ihren nationalen Sozialismus optimieren würden? Ein Blick in die Historie hilft weiter. Denn er irritiert.
Wie es scheint, existierte bis in das 16. Jahrhundert hinein der Begriff der Nation auf dem europäischen Kontinent noch gar nicht. ..."
Ein Beitrag von Henning Lindhoff auf www.ef-online.de. Hier weiterlesen.
Doch wovon sollen diese 200.000 subtrahiert werden? Wie muss man sich das deutsche Volk vorstellen, das Höcke und viele andere gerne bereinigen und für ihren nationalen Sozialismus optimieren würden? Ein Blick in die Historie hilft weiter. Denn er irritiert.
Wie es scheint, existierte bis in das 16. Jahrhundert hinein der Begriff der Nation auf dem europäischen Kontinent noch gar nicht. ..."
Ein Beitrag von Henning Lindhoff auf www.ef-online.de. Hier weiterlesen.
Sonntag, 1. Januar 2012
Rechte Schuldsumme: Deutschland zahlt
Der deutsche Steuerstaat beruht auf der Ubereinkunft, im Zweifelsfalle zu bezahlen.
Freitag, 12. September 2008
Herrschaft und Gemeinnutz
Die Betreiber der Website Deutschland-Debatte streben eine bürgernahe basisdemokratische Verbesserung des politischen Gemeinwesens an. Auf das grundlegende Verständnis von Herrschaft nach den Lehren der alten griechischen Philosophen wird dabei in einem geradezu volksbildenden Beitrag Bezug genommen. Dies ist unabdingbar, um redlich eine Debatte zu führen, welche Herrschaftsform denn wohl die bestmögliche sein mag. Anläßlich dieser Debatte möchte ich darauf hinweisen, daß dabei die Frage nach "Herrschaft überhaupt" in diese Debatte eingebaut, wertvolle Maßstäbe für ein möglichst rechtmäßiges und gelungenes "Wie" liefert. Denn Herrschaft kann nur legitim sein, wenn sie nutzt. Und zwar nicht dem Herrscher, sondern der Sozialordnung.
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
Dienstag, 9. September 2008
Bring our boys home
Die geringen Benefizien, die Deutschland aus seiner Westbindung bezog, sind längst aufgebraucht. Das Interesse Deutschlands erfordert heute einen blockfreien Status in enger Kooperation mit seinen mitteleuropäischen Nachbarn. Deshalb fordern wir Bundesregierung und Bundestag auf: Ziehen Sie zunächst alle unsere Truppen aus NATO- und Auslandseinsätzen zurück - bring our boys home! Der nächste Schritt muß der Austritt aus der NATO sein, die zu einem für Deutschland extrem gefährlichen Pakt geworden ist. Es kann nicht sein, daß Deutschlnad noch weiter ruiniert wird, nur damit vollgefressene Amis weiterhin sich und die Weltwirtschaft ruinieren.
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