Es herrschen die Jesuiten, längst im Vatikan und nun auch in China.
Das hat "Papst Franziskus" geschafft.
Noch aber gilt: Recht kennt Gesetz.
Ganz natürlich.
Auch päpstliche Willkür nutzt da nichts: "Papst Franziskus" hat keine Macht.
Macht hat das Recht.
Dieser Papst kennt es nicht.
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Montag, 9. März 2020
Dienstag, 7. November 2017
Demokratie und Rechtsstaat
Die Demokratie in Deutschland ist hinüber. Und sie war nur eine sehr kurze Zeit eine gute Sache.
Der Rechtsstaat in Deutschland ist hinüber. Immer noch herrschen Staatsräson und demokratische Willkür. Die, die die Macht haben, sie regieren mächtig wie nie zuvor.
Der deutsche Nationalsozialismus hat sich längst weltweit verbreitet, es ist ein Siegeszug.
Deutschland, deutsches Denken über alles.
Wozu ist es gut?
Der Rechtsstaat in Deutschland ist hinüber. Immer noch herrschen Staatsräson und demokratische Willkür. Die, die die Macht haben, sie regieren mächtig wie nie zuvor.
Der deutsche Nationalsozialismus hat sich längst weltweit verbreitet, es ist ein Siegeszug.
Deutschland, deutsches Denken über alles.
Wozu ist es gut?
Dienstag, 31. Mai 2016
Abschied vom Rechtsstaat
Die Bundesregierung in Deutschland beschließt das umfangreichste Unterdrückungspaket, welches dieses Land jemals kennenlernen mußte:
Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten
Wir dokumentieren den Text der Meldung hier aus diesem wichtigen Anlaß vollständig:
"Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.
Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.
Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.
Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“
Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.
Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit,verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.
Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor.
Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart."
Es besteht kein Zweifel, daß alles von langer Hand vorbereitet worden ist.
Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten
Wir dokumentieren den Text der Meldung hier aus diesem wichtigen Anlaß vollständig:
"Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.
Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.
Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.
Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“
Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.
Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit,verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.
Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor.
Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart."
Es besteht kein Zweifel, daß alles von langer Hand vorbereitet worden ist.
Sonntag, 11. Mai 2014
Rechtsstaat: Ökonomie und Eigennutz der Herrschaft
Ganz wesentlich versteht man unter rechtsstaatlicher Notwendigkeit, die angewendeten Regeln und Vorschriften den Unterworfenen zuvor bekanntgegeben zu haben, so daß die Unterworfenen diese antizipieren können. So unterliegen also auch postulierte "Gesetze" der Regel der Kodifizierung und Veröffentlichung als rechtsstaatliches Prinzip.
Dies ist aus Sicht der staatlichen Machthaber sinnvoll. Im Gegensatz zu einem einvernehmlichen Austausch, der beiden Tauschpartnern Gewinn ist (Praxeologie), stellt herrschaftliche Umverteilung, abgesehen von deren Unrechtscharakter, auch ökonomisch einen Nachteil dar. Es handelt sich um eine reine Umverteilung, bei der der eine nicht mehr gewinnen kann als der andere verliert. Hinzu kommen
1) die Transferkosten, die bei freiwilligem Handeln ja eingepreist sind (sonst handelt man nicht), und
2) die Plankosten, denn alleine dadurch, daß die vorgesehene höherwertige Verwendung beim Benachteiligtem nicht stattfinden kann, tritt grundsätzlich Planungsunsicherheit auf, die alleine schon jedwede Wertschöpfung behindert.
Da es bei geringerer Wertschöpfung weniger zu holen gibt, egal ob euphemistisch Umverteilung oder negativ konnotiert Diebstahl bzw. Raub genannt, kann der Nachteil Nr. 2, der durch die Anwendung des politischen Mittels (Franz Oppenheimer) ensteht, zumindest abgemildert werden. Durch die Bindung der Vollziehung an vorab veröffentlichten Normen (Kodifizierung) können die der Herrschaft unterworfenen wirtschaftlich Tätigen, die Entwendungen antizipieren und auf dieser Basis ihre Wertschöpfung anpassen. Abgesehen davon, daß eine solche systematische Orientierung an Unrecht in einem Gemeinwesen demoralisierend wirkt, haben die Herrschenden den Nutzen einer höheren Entnahmebasis.
Fazit: Das Motiv rechtsstaatlicher Prinzipien kann und wird nicht vornehmer Selbstbeschränkung der eigenen Macht entsprungen sein, sondern nüchterner ökonomischer Betrachtung, um den Eigennutzen der Herrschaft zu erhöhen. Daß dies meist anders verkauft wird, ändert daran nichts.
Dies ist aus Sicht der staatlichen Machthaber sinnvoll. Im Gegensatz zu einem einvernehmlichen Austausch, der beiden Tauschpartnern Gewinn ist (Praxeologie), stellt herrschaftliche Umverteilung, abgesehen von deren Unrechtscharakter, auch ökonomisch einen Nachteil dar. Es handelt sich um eine reine Umverteilung, bei der der eine nicht mehr gewinnen kann als der andere verliert. Hinzu kommen
1) die Transferkosten, die bei freiwilligem Handeln ja eingepreist sind (sonst handelt man nicht), und
2) die Plankosten, denn alleine dadurch, daß die vorgesehene höherwertige Verwendung beim Benachteiligtem nicht stattfinden kann, tritt grundsätzlich Planungsunsicherheit auf, die alleine schon jedwede Wertschöpfung behindert.
Da es bei geringerer Wertschöpfung weniger zu holen gibt, egal ob euphemistisch Umverteilung oder negativ konnotiert Diebstahl bzw. Raub genannt, kann der Nachteil Nr. 2, der durch die Anwendung des politischen Mittels (Franz Oppenheimer) ensteht, zumindest abgemildert werden. Durch die Bindung der Vollziehung an vorab veröffentlichten Normen (Kodifizierung) können die der Herrschaft unterworfenen wirtschaftlich Tätigen, die Entwendungen antizipieren und auf dieser Basis ihre Wertschöpfung anpassen. Abgesehen davon, daß eine solche systematische Orientierung an Unrecht in einem Gemeinwesen demoralisierend wirkt, haben die Herrschenden den Nutzen einer höheren Entnahmebasis.
Fazit: Das Motiv rechtsstaatlicher Prinzipien kann und wird nicht vornehmer Selbstbeschränkung der eigenen Macht entsprungen sein, sondern nüchterner ökonomischer Betrachtung, um den Eigennutzen der Herrschaft zu erhöhen. Daß dies meist anders verkauft wird, ändert daran nichts.
Donnerstag, 10. April 2014
Recht oder Gesetz
Ein Staat, in dem laufend Gesetze erlassen werden, kann schon deshalb kein Rechtsstaat sein.
Freitag, 29. März 2013
Maßstab
"Wenn ihr mich haßt - und doch nicht bekämpfen könnt, dann will ich eurem Rechtsstaat trauen."
Zitat
Donnerstag, 9. Februar 2012
Christdemokratische Taliban zwingen Kinder zu Sexunterricht
So berichtet das Online-Magazin Medrum am heutigen Tage zu den wieder einmal aktuellen Vorkommnissen an der Liboriusgrundschule in Salzkosten um die inzwischen internetweit bekannten staatlich alimentierten KinderschänderInnen, die offensichtlich von ihrem Tun nicht ablassen können. Denn Beschwerden aus Salzkosten und dem gesamten Paderborner Raum müssen schon seit Jahren vernommen werden. Selbstverständlich wähnen sich die gewalttätigen Bannerträger des demokratischen Möchtegern-Rechtsstaates "demokratisch legitimiert". Als wenn Christen Zwang demokratisch legitimieren könnten.
Mittwoch, 8. April 2009
Totalitäre Demokratie
Ein lesenswerter Beitrag zu den Themen dieses Blogs, Demokratie und Rechtsstaat, findet sich im Onlinemagazin der Zeitschrift eigentümlich frei, der an dieser Stelle zur Lektüre empfohlen wird:
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
Sonntag, 6. April 2008
Schulzwang 1938 - 2008
Zur Kontinuität des modernen und demokratischen nationalsozialistischen Wohlfahrtsstaates* von 1933 bis heute gehört neben der Postulierung einer angeblichen Schulpflicht auch der gewaltsame Schulzwang, den der nationalsozialistische Reichsminister "für" Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust zusammen mit des Volkes Führer und Reichskanzler Adolf Hitler 1938, also vor 70 Jahren, erstmalig zu Papier brachte** - und ob des Volkes Papiergesetzgläubigkeit damit auch zur Geltung. Recht und Unrecht, Anmaßung und Wahn sind keine gültigen Kriterien in Demokratien: Hier zählt allein die - wie auch immer gezählte - Mehrheit. Sie herrscht leicht ohne jede weitere Rücksicht. Und auch heute noch zwingen die staatlichen Demokraten Kinder in ihre Schulen zur Sozialisation in ihr Unrechtssystem. Und wähnen in ihrer anmaßenden Verblendung sich doch in einem Rechtsstaat, obschon selbst Art. 6 des Grundgesetzes für (!***) die Bundesrepublik Deutschland das natürliche Sorgerecht bei den Eltern sieht. Dieses vorstaatliche Recht kann selbstredend nicht rechtmäßig aberkannt werden. Die Staatler haben kein Recht, auch nicht werktags von 8 bis 16 Uhr, den Aufenthalt der Kinder zu bestimmen. Diese staatliche Freiheitsberaubung war, ist und bleibt Unrecht, die Anwendung von Schulzwang ein Verbrechen.
* Götz Aly, Hitlers Volksstaat und Götz Aly, Macht - Geist - Wahn. Kontinuitäten deutschen Denkens
** Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich
(Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938
*** Normalerweise gibt das Volk sich eine Verfassung. Hier wurde von den interessierten Mächtigen das Volk bevormundet.
* Götz Aly, Hitlers Volksstaat und Götz Aly, Macht - Geist - Wahn. Kontinuitäten deutschen Denkens
** Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich
(Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938
*** Normalerweise gibt das Volk sich eine Verfassung. Hier wurde von den interessierten Mächtigen das Volk bevormundet.
Mittwoch, 7. November 2007
Demokratie und Rechtsstaat, Beitrag 001
Man kann nicht alles haben: Entweder das Volk herrscht oder das Recht. Oder verfügt das Volk in Summe über ein ausreichendes Rechtsverständnis, um einen Rechtsstaat zu bilden? Oder ist das nicht schon ein Widerspruch in sich: Rechtsstaat?
Rechtsstaat meint gemeinhin, daß der Mensch sich darauf verlassen kann, wenn einmal eine Regel gemein ist. Fragt sich nur, wie lange? Es ist hier das Dilemma des Rechts, einen Status zu haben, obschon die Zeit fließt. Menschen ändern ihre Meinung, Papier aber vergilbt nur langsam. Es ist ein Beharren auf die Meinung von gestern, die Recht in einen Status zwängt.
Wer das Recht befreit, befreit den Menschen. Eigentlich ist das gar nicht nötig: Der Mensch ist frei. Nur der Andere sucht ihn unter sein Joch zu zwingen. Ohne dazu gezwungen zu sein.
Letzten Endes ist es der Glaube, vielmehr die Angst, daß der Mensch sich selbst nicht erhalten kann, der ihn beherrscht, der ihn in die Fänge treibt. Malthusisches Unverständnis regiert die Welt. Der Mensch aber ist genug. Der ihn nach seinem Ebenbild geschaffen, trägt ihn, weiß um ihn - und entläßt ihn. Stark genug sich selbst - und andere zu tragen.
Frei ist der Mensch.
Rechtsstaat meint gemeinhin, daß der Mensch sich darauf verlassen kann, wenn einmal eine Regel gemein ist. Fragt sich nur, wie lange? Es ist hier das Dilemma des Rechts, einen Status zu haben, obschon die Zeit fließt. Menschen ändern ihre Meinung, Papier aber vergilbt nur langsam. Es ist ein Beharren auf die Meinung von gestern, die Recht in einen Status zwängt.
Wer das Recht befreit, befreit den Menschen. Eigentlich ist das gar nicht nötig: Der Mensch ist frei. Nur der Andere sucht ihn unter sein Joch zu zwingen. Ohne dazu gezwungen zu sein.
Letzten Endes ist es der Glaube, vielmehr die Angst, daß der Mensch sich selbst nicht erhalten kann, der ihn beherrscht, der ihn in die Fänge treibt. Malthusisches Unverständnis regiert die Welt. Der Mensch aber ist genug. Der ihn nach seinem Ebenbild geschaffen, trägt ihn, weiß um ihn - und entläßt ihn. Stark genug sich selbst - und andere zu tragen.
Frei ist der Mensch.
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