Auf dem Unerzogen-Blog (www.unerzogen.de) kam zum Thema „Kein Zweck heiligt Zwang“ die Frage nach dem Recht des Stärkeren auf. Von daher, so der dortige Impetus eines Beitragenden, sei es geradezu natürlich, daß der Erwachsene über das Kind bestimmt. Wer das Recht des Stärkeren moralisch nicht in Ordnung fände, müsse dies dann über Staat, Erziehung und Beschulung ändern und diene damit dem Zweck des Gutwerdens. Dazu kann man freilich ein ganzes Buch schreiben, ich versuche es einmal in aller Kürze.
Zunächst einmal möchte ich voranstellen: Menschen sind keine Tiere. Sie können in einem ungleich größerem Maße ihre Handlungen bewußt reflektieren und steuern. Von daher impliziert der Umstand, daß Eltern stärker und mächtiger sind, noch keine Ausübung von Gewalt über Kindern. Warum auch? In aller Regel sind Kinder nicht nur Folge elterlichen Sex, sondern auch elterlicher Liebe. Ohne „Liebe machen“ gibt es jedenfalls keine Kinder. Hier und da mögen fremdnützige Motive eine Rolle spielen, aber in aller Regel werden Kinder um ihrer selbst willen angenommen und es spricht alles dafür, daß Eltern dieses Selbst ihrer Kinder unbewußt und auch bewußt achten. Die Menschen sind keine Engel, aber die Empirie zeigt doch, daß Eltern nicht einmal überwiegend ihr Ego über das ihres Kindes stellen, sie sind ja bereit für das neue, sich eigene Menschenkind. Darin begründet sich auch das Erziehungsrecht der Eltern, welches juridisch, kulturell und auch religiös maßgeblich anerkannt ist. Auch das Grundgesetz erkennt und kodifiziert das elterliche Erziehungsrecht als natürlich. Es ist tatsächlich vorstaatlich und sein Rang als Grundrecht begründet es als Abwehrrecht gegenüber anderen, insbesondere staatlichen Ansprüchen. Es sind allein die Eltern, die die Voraussetzungen für die grundlegende Förderung ihrer Kinder mitbringen: Liebe, Bindung, Nähe, Vorbild, ähnliche genetische Disposition, also schlichtweg die menschlich notwendigen Eigenschaften, die so natürlich sind, weil Gott und Natur diese zur Wirklichkeit wählten.
Wenn Eltern mit dem Anspruch leben, ihre Kinder unerzogen aufwachsen zu lassen, so ist ihnen bewußt, daß sie unwillkürliche Erziehung natürlich nicht vermeiden können, wie zum Beispiel die Nachahmung. Doch ist diese ebenso zweckfrei wie zwanglos, hier kommt das Kind aus sich heraus, es nimmt elterliches Verhalten aus eigener Disposition an, sei diese nun halbbewußt oder nicht. Der Verzicht auf willkürliche Erziehung, auf Verzweckung des Kindes ist eigentlich ganz natürlich und menschengerecht. Die Grenzen, die Erwachsene unter sich gelten lassen, gelten eben unter Menschen allgemein, auch unter Kindern und auch zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Insofern ist die juristische Anmaßung ausgerechnet eines staatlichen Erziehungsauftrages zwar durchaus demokratietypisch, keinesfalls aber angebracht, weder aus rechtlicher noch aus moralischer Sicht. Im Grunde genommen ist fremdnützige Erziehung ein Anachronismus, es sei denn man betrachtet zumindest partielle Sklaverei als legitim – oder, wie es Logos der Demokraten ist, den Einzelnen als dem Volke Untertan.
Natürlich ist das Volk stärker als jeder Einzelne, zumal wenn es sich der Staatsgewalt bedient. Ein Recht dazu läßt sich aber keineswegs herleiten – und dies wurde in der Geschichte der Menschheit auch keineswegs auch nur überwiegend getan. Sowenig wie die Eltern ihren Nachwuchs gebrauchen dürfen, so wenig dürfen es andere. Nicht Macht, Recht und Moral sind Voraussetzungen von Zivilisation, vielmehr werden Stärkere und Mächtige durch die Anerkennung von Recht beschränkt. Die moderne Monopolisierung der Gewalt, unter dem mutmaßlichen Gusto, daß Staatler Übermenschen wären, verhindert gerade die freie Rechtsfindung, den Ausgleich unter den Menschen, der notwendig ist, allein schon weil Menschen um den Platz, auf dem sie sich befinden, konkurrieren. Deshalb ist die menschliche Anerkennung von Eigentum (auch der Einzelne gehört sich selbst) so befriedend und rechtlich grundlegend. Auch der Nachwuchs ist davon, der menschlichen Art von Anfang an angehörig, eingeschlossen. Macht ist immer bedingt und relativ; Macht ist kurzlebig, Recht langlebig. So wie der Mensch die Naturgesetze der Schwerkraft allein dadurch überwinden konnte, daß er die Naturgesetze von Ballistik und Aerodynamik nutzt, ist auch der Mißbrauch von Macht nur zu begrenzen, in dem anthropo-praxeologische Erkenntnisse genutzt werden. Menschen sind in der Lage, ihren Schutz zu organisieren, zu argumentieren, sich zu verbünden, sich zu wehren. Und sie bleiben ebenso befähigt, auch wenn sie willkürlichen Übergriffen entsagen, die ja nicht dadurch besser werden, daß sie im Namen des Volkes oder via Staatspolizei ausgeübt werden. Durch die Monopolisierung der Gewalt entstehen zwangsläufig die unrechten Verzerrungen, die wir aus der Ökonomie kennen, wenn (juristische) Personen für Monopole privilegiert werden. Die Kunst einer freien Gemeinschaft von Menschen, einer Zivilisation, besteht eben gerade darin, die Staatsgewalt (de Jouvenel) zu beschränken, deren eigene Gewalt, zumal im Zeitalter der Massen (le Bon), zu zivilisieren. Ansonsten haben wir, wie heuer, tatsächlich das Recht des Stärkeren, das des Staates. Und daran ändert auch nichts die absurde Situation, daß Eltern heute via Partei und Parlament ganz demokratisch darüber mitbestimmen dürfen, wie alle (anderen) Kinder staatlich erzogen werden, nicht aber darüber, ob – und wie - ihre eigenen Kinder erzogen werden. Das Recht des Stärkeren gibt es also nicht, wie hier leicht erkennbar ist, denn jeder Mensch – außer der Sozialist – wird ohne weiteres erkennen, daß diese Situation kein Recht sein kann. Sie ist zudem unmoralisch, denn der Nachweis des dadurch angeblich ermöglichten besten Kindeswohls kann ebensowenig erbracht werden. Unter der Fuchtel der Staatsgewalt leiden Kinder ebenso wie ihre Eltern. Das Ansinnen, sie zum Nutzen des Volkes herzurichten, gelingt zudem nicht, weil Zwang und ihr sanftes Pendant , die Manipulation, eben keine geeigneten Mittel sind. Zwang ist bestenfalls und ausnahmsweise nur dann moralisch und rechtschaffen bei korrekt antizipierter Nothilfe. Dazu ist der Bürokrat, auch nicht im Auftrag der Demokraten, regelmäßig nicht in der Lage. Weder Demokrat noch Bürokrat haften für die Folgen ihrer per Staatsgewalt durchgesetzten und wahrlich billigen bloßen Meinung. Auch das hat nichts mit Recht zu tun und fördert gesetzmäßig Verantwortungslosigkeit. Eltern ernten die Früchte ihrer Fehlerziehung selbst, sie haben daher sogar ein eigenes Interesse für bestmögliches Geleit, neben der elterlichen Liebe. Ob stärker oder mächtiger, handeln sie nicht klug und in Liebe, gedeihen ihre Kinder nicht. Klug und in Liebe ihre Kinder an das Gute und in das Leben zu führen, das ist die eigentliche Stärke, zu der die Liebe beflügelt. Sie ist das Gesetz, das Macht beschränkt. Zwischen den Generationen und zwischen den Menschen. Und es läßt einen David einen Goliath besiegen. Es gibt immer einen Stärkeren. Das Recht hat damit nichts zu tun.
Dieser Beitrag wurde zunächst in gekürzter und bearbeiteter Form im Zeitschriftenmagazin Unerzogen des Tologo-Verlag in Leipzig publiziert.
Unerzogen-Blog: www.unerzogen.de
Unerzogen-Blogbeitrag: Kein Zweck heiligt Zwang
Unerzogen-Magazin: Website
Aktuelles Demokratieheft: Kein Konsens über Demokratie – in Staat, Bildung und Familie
Bertrand de Jouvenel: Über die Staatsgewalt, antiquarisch
Gustave le Bon: Psychologie der Massen
Freiheitssplitter: Liebe und Freiheit
Institut für Wertewirtschaft: Demokratie-Analyse
Dienstag, 21. April 2009
Mittwoch, 8. April 2009
Totalitäre Demokratie
Ein lesenswerter Beitrag zu den Themen dieses Blogs, Demokratie und Rechtsstaat, findet sich im Onlinemagazin der Zeitschrift eigentümlich frei, der an dieser Stelle zur Lektüre empfohlen wird:
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
Sonntag, 8. März 2009
1982
1982 wurde ich verhaftet. In der deutschen demokratischen Republik. Grenzübergang Berlin.
Der Grund? Ich hatte für einen Freund und Gymnasial-Kommilitonen Unterrichtsmaterialien mit in meine Fototasche genommen. Inhalt und Text: Zum Berliner Mauerbau. Das sahen die DDR-Grenzer als Propagandamaterial an: "Flugblätter" seien dies, da mehr als ein Exemplar.
Ich wurde ausgezogen, aber mehr fand sich nicht. Ich wurde "belehrt" und nach einiger Zeit dann freigelassen.
Der Grund? Ich hatte für einen Freund und Gymnasial-Kommilitonen Unterrichtsmaterialien mit in meine Fototasche genommen. Inhalt und Text: Zum Berliner Mauerbau. Das sahen die DDR-Grenzer als Propagandamaterial an: "Flugblätter" seien dies, da mehr als ein Exemplar.
Ich wurde ausgezogen, aber mehr fand sich nicht. Ich wurde "belehrt" und nach einiger Zeit dann freigelassen.
Samstag, 31. Januar 2009
Zeitungszeugen: Das Ende der Demokratie
Zensiert. Das angeblich staatlich anerkannte und sanktionierte rechtsstaatliche Recht auf informationelle Selbstbetimmung ist einmal mehr das Papier nicht wert, auf dem es postuliert wird. Der "freiheitlich-demokratische" Freistaat Bayern verhindert einmal mehr mit seiner Polizeigewalt die privatwirtschaftlich erleichterte Kenntnisnahme von historisch bedeutsamen Publikationen. Die Bürger sollen durch staatliche Schulen zwangsbeschult und staatliche Medien (auch "privater" Rundfunk ist staatlich verregelt) belehrt bleiben. Sich frei informieren bleibt ebenso beschränkt wie sich frei bilden.
Zeitungszeugen, FAZ vom 30.01.2009
Das Ende der Demokratie: Deutschlandfunk vom 30.01.2009
Zeitungszeugen Sammeledition: Die Presse in der Zeit des Nationalsozialismus, Ausgabe 3, Abo hier bestellbar
Lies Dich frei: Ausgewählte Bücher
Freitag, 12. September 2008
Herrschaft und Gemeinnutz
Die Betreiber der Website Deutschland-Debatte streben eine bürgernahe basisdemokratische Verbesserung des politischen Gemeinwesens an. Auf das grundlegende Verständnis von Herrschaft nach den Lehren der alten griechischen Philosophen wird dabei in einem geradezu volksbildenden Beitrag Bezug genommen. Dies ist unabdingbar, um redlich eine Debatte zu führen, welche Herrschaftsform denn wohl die bestmögliche sein mag. Anläßlich dieser Debatte möchte ich darauf hinweisen, daß dabei die Frage nach "Herrschaft überhaupt" in diese Debatte eingebaut, wertvolle Maßstäbe für ein möglichst rechtmäßiges und gelungenes "Wie" liefert. Denn Herrschaft kann nur legitim sein, wenn sie nutzt. Und zwar nicht dem Herrscher, sondern der Sozialordnung.
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
Dienstag, 9. September 2008
Bring our boys home
Die geringen Benefizien, die Deutschland aus seiner Westbindung bezog, sind längst aufgebraucht. Das Interesse Deutschlands erfordert heute einen blockfreien Status in enger Kooperation mit seinen mitteleuropäischen Nachbarn. Deshalb fordern wir Bundesregierung und Bundestag auf: Ziehen Sie zunächst alle unsere Truppen aus NATO- und Auslandseinsätzen zurück - bring our boys home! Der nächste Schritt muß der Austritt aus der NATO sein, die zu einem für Deutschland extrem gefährlichen Pakt geworden ist. Es kann nicht sein, daß Deutschlnad noch weiter ruiniert wird, nur damit vollgefressene Amis weiterhin sich und die Weltwirtschaft ruinieren.
Samstag, 16. August 2008
Demokratie und Freiheit
"Bedroht das demokratische Mehrheitsprinzip die Freiheit?", fragt Robert Nef in der Zeitschrift Welt und stiftet damit eine Debatte, die endlich geführt gehört. Lesen Sie selbst, ob und wie Demokratie Freiheit schützt und verhindert. Nefs Debattenbeitrag finden Sie hier.
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