Bertrand de Jouvenel schreibt in seinem Buch mit dem Titel Über die Staatsgewalt:
"Die Theorie der Göttlichen Souveränität führte zur absoluten Monarchie, die der Volkssouveränität zunächst zur parlamentarischen Souveränität und schließlich zum plebiszitären Absolutismus."
Interessant darin ist der wiederholte "Umweg" über Vertreter und ebenso die Wiederkehr des Absolutismus. Erklärungen bietet Berman in seinem Buch Recht und Revolution.
In welche Richtung deutet diese geschichtliche Erkenntnis?
Der - mal mächtige, meist ohnmächtige - Mensch drängt, quasi zum Ausgleich, nach rechter Herrschaft. Deren Ideal ist absolut, seine angebotene Wirkmächtigkeit stellvertretend.
Ökonomische Arbeitsteilung bedingt Stellvertretung, es stellt sich die Frage der Kontrolle. Und hier im Hinblick auf die (beauftragte, stellvertretende und zu kontrollierende) Erfüllung welcher Aufgaben, welcher Ideale - und der praktischen Aufgabe derselben, darob menschlicher Fehlbarkeit. Hier setzt die - meist übersehene - Gnade ein. Sie wahrt das Lot der Gerechtigkeit ebenso wie das des rechten Maßes.
Seit dem frühen Mittelalter geht der (westliche) Mensch den Weg der Machbarkeit. An seine Grenzen stoßend, leugnet er diese; will gar das Weltklima, Wetter und Frieden schaffen - und alle Probleme lösen, auch mittels Politik, also Gewalt. Das ist nichts Neues.
Um diese halbe Sackgasse zu verlassen, gilt es die Gnade anzunehmen und das eigene Tun auf mir Menschenmögliches einzustellen: Gewiß, daß Glaube Berge versetzen kann, Anmaßung aber nicht.
Sonntag, 17. Mai 2009
Freitag, 8. Mai 2009
Von Recht und Ordnung, von Status und Wohlfahrt
In der Demokratie herrscht die Mehrheit. Das heißt, daß das, was die meisten wünschen, für alle gilt, es heißt, daß alle machen müssen, was nur die meisten wünschen. Auch wenn diese Mehrheit aus dem Volke hervorgeht, bleibt dieser Umstand doch totalitär. Die Demokraten reklamieren für sich, daß dies besser sei, als wenn jeder mache, was er will, was sie als Anarchie schlechtreden, wie übrigens die personalen Diktatoren auch. Sie vergessen, daß jeder sich selbst gehört, sie übersehen in ihrem völkischen oder nationalen Sozialismus den Einzelnen wie das Eigentum. In einer Eigentumsgesellschaft kann jeder machen, was er will, hat aber seine Willkür auf sein Eigenes zu beschränken, während die Demokraten ihre Meinung allen mit Gewalt auf den Hals hetzen. Sie achten nicht den Einzelnen noch Eigentum: Was die meisten wünschen heißen sie Recht.
Der Markt, der ein freier ist, erlaubt es den Einzelnen zu kooperieren, sie verbessern durch handeln, wechseln und informieren ihre Situation und die ihrer Kooperationspartner. Jeder Einzelne wird nur dann über die Grenzen seines Selbst und seines Eigentums tätig, wenn er einen Vorteil darin sieht – ebenso wie sein Kooperationspartner. Derart frei vermögen sie sich beide zu verbessern. Dies geschieht in unzähligen Kooperationen auf vielfältigste Weise. Diese Kooperationen haben ihre eigene Ordnung: den Markt.
Durchtriebene oder falsch belehrte, dreiste oder machthungrige Menschen aber suchen nun ihren Vorteil nicht in freier Kooperation, die zum beiderseitigen Vorteil ist, sondern erlauben sich – oft mit den schönsten Worten – einen einseitigen Vorteil mit Gewalt. Sie rauben, stehlen und betrügen, sie mißachten die Rechte des Einzelnen und die Ordnung. Selbst Ihre Hilfe bestreiten sie aus Hehlerware und gestohlenem Geld. Verdient nun eine Demokratie, in der all dies sogar Gesetz ist, rechtmäßig, frei und in Ordnung genannt zu werden? Sollten die, die eine Regierung suchen, Hehler und Gewalttäter zu Regierenden ersuchen? Oder bestimmen sie nicht vielmehr falsche Rhetoriker, die es verstehen, in ihrem Auftrag zu stehlen, zu nötigen, zu rauben und sogar zu töten? Recht und Ordnung verdunkeln sich in der Demokratie, vorteilhafte Kooperationen werden schwieriger und seltener, der Fortschritt findet seinen Weg nicht mehr.
Die Regierungen schaffen nun ihre Ordnung, die man allmählich durch Gewohnheit und Belehrung für die einzig mögliche halten mag. Man fürchtet jede Veränderung als Schritt in die Unordnung und hält die Fehler der momentanen Ordnung für bedauerlich aber unabänderlich. Die ganze Gesellschaft ist unfrei geworden.
Moderne westliche Staaten, die ja Demokratien sind, suchten die Herrschaft der dennoch bestellten Regierungen dadurch einzugrenzen, daß sie sich eine Verfassung gaben*. Man trachtete das Unheil des Diktates der Mehrheit dadurch zu beschränken, daß diese nicht über alles abstimmen darf und Privaträume verbleiben. Man suchte das Gewaltmonopol zu entschärfen durch eine Gewaltenteilung. Tatsächlich vereint heute nicht ein Herrscher alle Gewalten in einer Person auf sich. Allerdings war dies auch noch nie so: Kein Mensch hat eine solche Gewalt in seinem sterblichen Körper. Es bedurfte erst juristischer Körperschaften, an die die Mehrheit glauben sollte und glaubt, um als eine Gewalt in drei Personen zu erscheinen. Diese Säkularisierung der christlichen Dreieinigkeitslehre begründet nicht umsonst das moderne westliche Staatswesen. Und die gläubige Mehrheit kann endlich ihre Gewalttaten gegen andere Recht und Gesetz heißen. Privaträume gibt es nicht mehr: Alles ist für alle gesetzmäßig geregelt und geordnet.
Und doch ist da dieses mulmige Gefühl, daß etwas nicht in Ordnung ist: daß die Willkür der Massen** Unrecht schafft und der Einzelne verloren ist. Die Meinung der Mehrheit herrscht und der Einzelne unterwirft sich oder zieht sich immer weiter zurück. Es ist nicht einmal sicher, ob die herrschende Meinung überhaupt noch die der meisten ist: Die öffentliche Meinung wird manipuliert, die Wahlbeteiligungen sinken. Es ist auch eine zweifelhafte Wahl, über das Portemonnaie meines Nachbarn mitbestimmen zu dürfen, über sein Tun und Lassen richten zu lassen, aber den eigenen Willen über mein Selbst und sein Wirken und Schaffen zu verlieren. Ich wähle nicht mehr rechtmäßig und frei meine Kooperationspartner aus, ich bestimme nicht einmal mehr über mich Selbst und mein Eigentum, sondern horche permanent nach der Stimme der mächtigen Mehrheiten, ob diese mich und mein Tun dulden mögen. Der Mensch verlernt den aufrechten Gang.
Um von der Horizontalen wieder in die Vertikale zu kommen, bedarf es einer Neubesinnung über die Ordnung der Dinge und des Seins. Ein Erkennen der Freiheit des Menschen und der Voraussetzungen für sein friedliches und kooperatives Miteinander. Nicht die gleichmacherische kriecherische Horizontale ist menschengerecht. Kein Mensch gleicht dem anderen. Gerade deshalb kooperieren Menschen seit allen Zeiten untereinander und wenden den Blick nach oben. Sie wähnen die wahre Herrschaft im Himmel und handeln auf Erden. Die Versprecher des Himmels auf Erden haben noch immer die Hölle gebracht. Die den Allgemeinnutz einfordern, verhökern das Eigenwohl. Eigenwohl und Allgemeinwohl aber gehen Hand in Hand. Wir brauchen Freiheit dazu. Nur der Freie handelt zum Eigenwohl, der Gezwungene wird gerade darum gezwungen, einen Nachteil in Kauf zu nehmen. Hier wie dort summieren sich die unzähligen Einzelakte zu einer Gesamtsituation: Mit Zwang zu einer Verschlechterung und Verschiebung von einem zum anderen. In Freiheit zu einer Verbesserung für beide. Deshalb schreiten freiere Gesellschaften fort und zwanghaftere retardieren. Fortschreitender Sozialismus aber, der dem Einzelnen die Freiheit raubt, bestiehlt letzten Endes Alle, in deren Namen er aufzutreten vorgibt. Demokratie aber ist ein solcher Sozialismus und ein gleichsames Übel. Langsamer als der Kommunismus führt er ins Unheil, aber es bleibt dieselbe Richtung und es ist von gleicher Art.
Erst wenn der Einzelne sich selbst wieder erkennt, den Blick abwendet von den Anmaßungen und Zumutungen des Ganzen oder auch nur denen einer Mehrheit, sondern für sich und seine Kooperationspartner schafft, können wieder Fortschritt und Verbesserungen entstehen. Wer glaubt, daß einseitige Vorteilsnahme in Summe Gutes bewirken kann, irrt. Daran ändert auch kein Staat etwas, den eine Mehrheit dazu beauftragt. Es kommt tatsächlich auf jeden Einzelnen an, auf seine Freiheit und seinen Vorteil. Hier summieren sich Vorteil und Gewinn zu allgemeinem Fortschritt und Wohlfahrt. Das kann man haben. Man muß es nur wissen. Und tun.
* Friedrich August von Hayek: Die Verfassung der Freiheit
** Gustave Le Bon: Psychologie der Massen
Leicht überarbeitete Fassung der Erstveröffentlichung auf liberty.li vom 15.10.2007.
Der Markt, der ein freier ist, erlaubt es den Einzelnen zu kooperieren, sie verbessern durch handeln, wechseln und informieren ihre Situation und die ihrer Kooperationspartner. Jeder Einzelne wird nur dann über die Grenzen seines Selbst und seines Eigentums tätig, wenn er einen Vorteil darin sieht – ebenso wie sein Kooperationspartner. Derart frei vermögen sie sich beide zu verbessern. Dies geschieht in unzähligen Kooperationen auf vielfältigste Weise. Diese Kooperationen haben ihre eigene Ordnung: den Markt.
Durchtriebene oder falsch belehrte, dreiste oder machthungrige Menschen aber suchen nun ihren Vorteil nicht in freier Kooperation, die zum beiderseitigen Vorteil ist, sondern erlauben sich – oft mit den schönsten Worten – einen einseitigen Vorteil mit Gewalt. Sie rauben, stehlen und betrügen, sie mißachten die Rechte des Einzelnen und die Ordnung. Selbst Ihre Hilfe bestreiten sie aus Hehlerware und gestohlenem Geld. Verdient nun eine Demokratie, in der all dies sogar Gesetz ist, rechtmäßig, frei und in Ordnung genannt zu werden? Sollten die, die eine Regierung suchen, Hehler und Gewalttäter zu Regierenden ersuchen? Oder bestimmen sie nicht vielmehr falsche Rhetoriker, die es verstehen, in ihrem Auftrag zu stehlen, zu nötigen, zu rauben und sogar zu töten? Recht und Ordnung verdunkeln sich in der Demokratie, vorteilhafte Kooperationen werden schwieriger und seltener, der Fortschritt findet seinen Weg nicht mehr.
Die Regierungen schaffen nun ihre Ordnung, die man allmählich durch Gewohnheit und Belehrung für die einzig mögliche halten mag. Man fürchtet jede Veränderung als Schritt in die Unordnung und hält die Fehler der momentanen Ordnung für bedauerlich aber unabänderlich. Die ganze Gesellschaft ist unfrei geworden.
Moderne westliche Staaten, die ja Demokratien sind, suchten die Herrschaft der dennoch bestellten Regierungen dadurch einzugrenzen, daß sie sich eine Verfassung gaben*. Man trachtete das Unheil des Diktates der Mehrheit dadurch zu beschränken, daß diese nicht über alles abstimmen darf und Privaträume verbleiben. Man suchte das Gewaltmonopol zu entschärfen durch eine Gewaltenteilung. Tatsächlich vereint heute nicht ein Herrscher alle Gewalten in einer Person auf sich. Allerdings war dies auch noch nie so: Kein Mensch hat eine solche Gewalt in seinem sterblichen Körper. Es bedurfte erst juristischer Körperschaften, an die die Mehrheit glauben sollte und glaubt, um als eine Gewalt in drei Personen zu erscheinen. Diese Säkularisierung der christlichen Dreieinigkeitslehre begründet nicht umsonst das moderne westliche Staatswesen. Und die gläubige Mehrheit kann endlich ihre Gewalttaten gegen andere Recht und Gesetz heißen. Privaträume gibt es nicht mehr: Alles ist für alle gesetzmäßig geregelt und geordnet.
Und doch ist da dieses mulmige Gefühl, daß etwas nicht in Ordnung ist: daß die Willkür der Massen** Unrecht schafft und der Einzelne verloren ist. Die Meinung der Mehrheit herrscht und der Einzelne unterwirft sich oder zieht sich immer weiter zurück. Es ist nicht einmal sicher, ob die herrschende Meinung überhaupt noch die der meisten ist: Die öffentliche Meinung wird manipuliert, die Wahlbeteiligungen sinken. Es ist auch eine zweifelhafte Wahl, über das Portemonnaie meines Nachbarn mitbestimmen zu dürfen, über sein Tun und Lassen richten zu lassen, aber den eigenen Willen über mein Selbst und sein Wirken und Schaffen zu verlieren. Ich wähle nicht mehr rechtmäßig und frei meine Kooperationspartner aus, ich bestimme nicht einmal mehr über mich Selbst und mein Eigentum, sondern horche permanent nach der Stimme der mächtigen Mehrheiten, ob diese mich und mein Tun dulden mögen. Der Mensch verlernt den aufrechten Gang.
Um von der Horizontalen wieder in die Vertikale zu kommen, bedarf es einer Neubesinnung über die Ordnung der Dinge und des Seins. Ein Erkennen der Freiheit des Menschen und der Voraussetzungen für sein friedliches und kooperatives Miteinander. Nicht die gleichmacherische kriecherische Horizontale ist menschengerecht. Kein Mensch gleicht dem anderen. Gerade deshalb kooperieren Menschen seit allen Zeiten untereinander und wenden den Blick nach oben. Sie wähnen die wahre Herrschaft im Himmel und handeln auf Erden. Die Versprecher des Himmels auf Erden haben noch immer die Hölle gebracht. Die den Allgemeinnutz einfordern, verhökern das Eigenwohl. Eigenwohl und Allgemeinwohl aber gehen Hand in Hand. Wir brauchen Freiheit dazu. Nur der Freie handelt zum Eigenwohl, der Gezwungene wird gerade darum gezwungen, einen Nachteil in Kauf zu nehmen. Hier wie dort summieren sich die unzähligen Einzelakte zu einer Gesamtsituation: Mit Zwang zu einer Verschlechterung und Verschiebung von einem zum anderen. In Freiheit zu einer Verbesserung für beide. Deshalb schreiten freiere Gesellschaften fort und zwanghaftere retardieren. Fortschreitender Sozialismus aber, der dem Einzelnen die Freiheit raubt, bestiehlt letzten Endes Alle, in deren Namen er aufzutreten vorgibt. Demokratie aber ist ein solcher Sozialismus und ein gleichsames Übel. Langsamer als der Kommunismus führt er ins Unheil, aber es bleibt dieselbe Richtung und es ist von gleicher Art.
Erst wenn der Einzelne sich selbst wieder erkennt, den Blick abwendet von den Anmaßungen und Zumutungen des Ganzen oder auch nur denen einer Mehrheit, sondern für sich und seine Kooperationspartner schafft, können wieder Fortschritt und Verbesserungen entstehen. Wer glaubt, daß einseitige Vorteilsnahme in Summe Gutes bewirken kann, irrt. Daran ändert auch kein Staat etwas, den eine Mehrheit dazu beauftragt. Es kommt tatsächlich auf jeden Einzelnen an, auf seine Freiheit und seinen Vorteil. Hier summieren sich Vorteil und Gewinn zu allgemeinem Fortschritt und Wohlfahrt. Das kann man haben. Man muß es nur wissen. Und tun.
* Friedrich August von Hayek: Die Verfassung der Freiheit
** Gustave Le Bon: Psychologie der Massen
Leicht überarbeitete Fassung der Erstveröffentlichung auf liberty.li vom 15.10.2007.
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Dienstag, 21. April 2009
Vom Recht, dem Stärkeren und der Demokratie
Auf dem Unerzogen-Blog (www.unerzogen.de) kam zum Thema „Kein Zweck heiligt Zwang“ die Frage nach dem Recht des Stärkeren auf. Von daher, so der dortige Impetus eines Beitragenden, sei es geradezu natürlich, daß der Erwachsene über das Kind bestimmt. Wer das Recht des Stärkeren moralisch nicht in Ordnung fände, müsse dies dann über Staat, Erziehung und Beschulung ändern und diene damit dem Zweck des Gutwerdens. Dazu kann man freilich ein ganzes Buch schreiben, ich versuche es einmal in aller Kürze.
Zunächst einmal möchte ich voranstellen: Menschen sind keine Tiere. Sie können in einem ungleich größerem Maße ihre Handlungen bewußt reflektieren und steuern. Von daher impliziert der Umstand, daß Eltern stärker und mächtiger sind, noch keine Ausübung von Gewalt über Kindern. Warum auch? In aller Regel sind Kinder nicht nur Folge elterlichen Sex, sondern auch elterlicher Liebe. Ohne „Liebe machen“ gibt es jedenfalls keine Kinder. Hier und da mögen fremdnützige Motive eine Rolle spielen, aber in aller Regel werden Kinder um ihrer selbst willen angenommen und es spricht alles dafür, daß Eltern dieses Selbst ihrer Kinder unbewußt und auch bewußt achten. Die Menschen sind keine Engel, aber die Empirie zeigt doch, daß Eltern nicht einmal überwiegend ihr Ego über das ihres Kindes stellen, sie sind ja bereit für das neue, sich eigene Menschenkind. Darin begründet sich auch das Erziehungsrecht der Eltern, welches juridisch, kulturell und auch religiös maßgeblich anerkannt ist. Auch das Grundgesetz erkennt und kodifiziert das elterliche Erziehungsrecht als natürlich. Es ist tatsächlich vorstaatlich und sein Rang als Grundrecht begründet es als Abwehrrecht gegenüber anderen, insbesondere staatlichen Ansprüchen. Es sind allein die Eltern, die die Voraussetzungen für die grundlegende Förderung ihrer Kinder mitbringen: Liebe, Bindung, Nähe, Vorbild, ähnliche genetische Disposition, also schlichtweg die menschlich notwendigen Eigenschaften, die so natürlich sind, weil Gott und Natur diese zur Wirklichkeit wählten.
Wenn Eltern mit dem Anspruch leben, ihre Kinder unerzogen aufwachsen zu lassen, so ist ihnen bewußt, daß sie unwillkürliche Erziehung natürlich nicht vermeiden können, wie zum Beispiel die Nachahmung. Doch ist diese ebenso zweckfrei wie zwanglos, hier kommt das Kind aus sich heraus, es nimmt elterliches Verhalten aus eigener Disposition an, sei diese nun halbbewußt oder nicht. Der Verzicht auf willkürliche Erziehung, auf Verzweckung des Kindes ist eigentlich ganz natürlich und menschengerecht. Die Grenzen, die Erwachsene unter sich gelten lassen, gelten eben unter Menschen allgemein, auch unter Kindern und auch zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Insofern ist die juristische Anmaßung ausgerechnet eines staatlichen Erziehungsauftrages zwar durchaus demokratietypisch, keinesfalls aber angebracht, weder aus rechtlicher noch aus moralischer Sicht. Im Grunde genommen ist fremdnützige Erziehung ein Anachronismus, es sei denn man betrachtet zumindest partielle Sklaverei als legitim – oder, wie es Logos der Demokraten ist, den Einzelnen als dem Volke Untertan.
Natürlich ist das Volk stärker als jeder Einzelne, zumal wenn es sich der Staatsgewalt bedient. Ein Recht dazu läßt sich aber keineswegs herleiten – und dies wurde in der Geschichte der Menschheit auch keineswegs auch nur überwiegend getan. Sowenig wie die Eltern ihren Nachwuchs gebrauchen dürfen, so wenig dürfen es andere. Nicht Macht, Recht und Moral sind Voraussetzungen von Zivilisation, vielmehr werden Stärkere und Mächtige durch die Anerkennung von Recht beschränkt. Die moderne Monopolisierung der Gewalt, unter dem mutmaßlichen Gusto, daß Staatler Übermenschen wären, verhindert gerade die freie Rechtsfindung, den Ausgleich unter den Menschen, der notwendig ist, allein schon weil Menschen um den Platz, auf dem sie sich befinden, konkurrieren. Deshalb ist die menschliche Anerkennung von Eigentum (auch der Einzelne gehört sich selbst) so befriedend und rechtlich grundlegend. Auch der Nachwuchs ist davon, der menschlichen Art von Anfang an angehörig, eingeschlossen. Macht ist immer bedingt und relativ; Macht ist kurzlebig, Recht langlebig. So wie der Mensch die Naturgesetze der Schwerkraft allein dadurch überwinden konnte, daß er die Naturgesetze von Ballistik und Aerodynamik nutzt, ist auch der Mißbrauch von Macht nur zu begrenzen, in dem anthropo-praxeologische Erkenntnisse genutzt werden. Menschen sind in der Lage, ihren Schutz zu organisieren, zu argumentieren, sich zu verbünden, sich zu wehren. Und sie bleiben ebenso befähigt, auch wenn sie willkürlichen Übergriffen entsagen, die ja nicht dadurch besser werden, daß sie im Namen des Volkes oder via Staatspolizei ausgeübt werden. Durch die Monopolisierung der Gewalt entstehen zwangsläufig die unrechten Verzerrungen, die wir aus der Ökonomie kennen, wenn (juristische) Personen für Monopole privilegiert werden. Die Kunst einer freien Gemeinschaft von Menschen, einer Zivilisation, besteht eben gerade darin, die Staatsgewalt (de Jouvenel) zu beschränken, deren eigene Gewalt, zumal im Zeitalter der Massen (le Bon), zu zivilisieren. Ansonsten haben wir, wie heuer, tatsächlich das Recht des Stärkeren, das des Staates. Und daran ändert auch nichts die absurde Situation, daß Eltern heute via Partei und Parlament ganz demokratisch darüber mitbestimmen dürfen, wie alle (anderen) Kinder staatlich erzogen werden, nicht aber darüber, ob – und wie - ihre eigenen Kinder erzogen werden. Das Recht des Stärkeren gibt es also nicht, wie hier leicht erkennbar ist, denn jeder Mensch – außer der Sozialist – wird ohne weiteres erkennen, daß diese Situation kein Recht sein kann. Sie ist zudem unmoralisch, denn der Nachweis des dadurch angeblich ermöglichten besten Kindeswohls kann ebensowenig erbracht werden. Unter der Fuchtel der Staatsgewalt leiden Kinder ebenso wie ihre Eltern. Das Ansinnen, sie zum Nutzen des Volkes herzurichten, gelingt zudem nicht, weil Zwang und ihr sanftes Pendant , die Manipulation, eben keine geeigneten Mittel sind. Zwang ist bestenfalls und ausnahmsweise nur dann moralisch und rechtschaffen bei korrekt antizipierter Nothilfe. Dazu ist der Bürokrat, auch nicht im Auftrag der Demokraten, regelmäßig nicht in der Lage. Weder Demokrat noch Bürokrat haften für die Folgen ihrer per Staatsgewalt durchgesetzten und wahrlich billigen bloßen Meinung. Auch das hat nichts mit Recht zu tun und fördert gesetzmäßig Verantwortungslosigkeit. Eltern ernten die Früchte ihrer Fehlerziehung selbst, sie haben daher sogar ein eigenes Interesse für bestmögliches Geleit, neben der elterlichen Liebe. Ob stärker oder mächtiger, handeln sie nicht klug und in Liebe, gedeihen ihre Kinder nicht. Klug und in Liebe ihre Kinder an das Gute und in das Leben zu führen, das ist die eigentliche Stärke, zu der die Liebe beflügelt. Sie ist das Gesetz, das Macht beschränkt. Zwischen den Generationen und zwischen den Menschen. Und es läßt einen David einen Goliath besiegen. Es gibt immer einen Stärkeren. Das Recht hat damit nichts zu tun.
Dieser Beitrag wurde zunächst in gekürzter und bearbeiteter Form im Zeitschriftenmagazin Unerzogen des Tologo-Verlag in Leipzig publiziert.
Unerzogen-Blog: www.unerzogen.de
Unerzogen-Blogbeitrag: Kein Zweck heiligt Zwang
Unerzogen-Magazin: Website
Aktuelles Demokratieheft: Kein Konsens über Demokratie – in Staat, Bildung und Familie
Bertrand de Jouvenel: Über die Staatsgewalt, antiquarisch
Gustave le Bon: Psychologie der Massen
Freiheitssplitter: Liebe und Freiheit
Institut für Wertewirtschaft: Demokratie-Analyse
Zunächst einmal möchte ich voranstellen: Menschen sind keine Tiere. Sie können in einem ungleich größerem Maße ihre Handlungen bewußt reflektieren und steuern. Von daher impliziert der Umstand, daß Eltern stärker und mächtiger sind, noch keine Ausübung von Gewalt über Kindern. Warum auch? In aller Regel sind Kinder nicht nur Folge elterlichen Sex, sondern auch elterlicher Liebe. Ohne „Liebe machen“ gibt es jedenfalls keine Kinder. Hier und da mögen fremdnützige Motive eine Rolle spielen, aber in aller Regel werden Kinder um ihrer selbst willen angenommen und es spricht alles dafür, daß Eltern dieses Selbst ihrer Kinder unbewußt und auch bewußt achten. Die Menschen sind keine Engel, aber die Empirie zeigt doch, daß Eltern nicht einmal überwiegend ihr Ego über das ihres Kindes stellen, sie sind ja bereit für das neue, sich eigene Menschenkind. Darin begründet sich auch das Erziehungsrecht der Eltern, welches juridisch, kulturell und auch religiös maßgeblich anerkannt ist. Auch das Grundgesetz erkennt und kodifiziert das elterliche Erziehungsrecht als natürlich. Es ist tatsächlich vorstaatlich und sein Rang als Grundrecht begründet es als Abwehrrecht gegenüber anderen, insbesondere staatlichen Ansprüchen. Es sind allein die Eltern, die die Voraussetzungen für die grundlegende Förderung ihrer Kinder mitbringen: Liebe, Bindung, Nähe, Vorbild, ähnliche genetische Disposition, also schlichtweg die menschlich notwendigen Eigenschaften, die so natürlich sind, weil Gott und Natur diese zur Wirklichkeit wählten.
Wenn Eltern mit dem Anspruch leben, ihre Kinder unerzogen aufwachsen zu lassen, so ist ihnen bewußt, daß sie unwillkürliche Erziehung natürlich nicht vermeiden können, wie zum Beispiel die Nachahmung. Doch ist diese ebenso zweckfrei wie zwanglos, hier kommt das Kind aus sich heraus, es nimmt elterliches Verhalten aus eigener Disposition an, sei diese nun halbbewußt oder nicht. Der Verzicht auf willkürliche Erziehung, auf Verzweckung des Kindes ist eigentlich ganz natürlich und menschengerecht. Die Grenzen, die Erwachsene unter sich gelten lassen, gelten eben unter Menschen allgemein, auch unter Kindern und auch zwischen Erwachsenen und Heranwachsenden. Insofern ist die juristische Anmaßung ausgerechnet eines staatlichen Erziehungsauftrages zwar durchaus demokratietypisch, keinesfalls aber angebracht, weder aus rechtlicher noch aus moralischer Sicht. Im Grunde genommen ist fremdnützige Erziehung ein Anachronismus, es sei denn man betrachtet zumindest partielle Sklaverei als legitim – oder, wie es Logos der Demokraten ist, den Einzelnen als dem Volke Untertan.
Natürlich ist das Volk stärker als jeder Einzelne, zumal wenn es sich der Staatsgewalt bedient. Ein Recht dazu läßt sich aber keineswegs herleiten – und dies wurde in der Geschichte der Menschheit auch keineswegs auch nur überwiegend getan. Sowenig wie die Eltern ihren Nachwuchs gebrauchen dürfen, so wenig dürfen es andere. Nicht Macht, Recht und Moral sind Voraussetzungen von Zivilisation, vielmehr werden Stärkere und Mächtige durch die Anerkennung von Recht beschränkt. Die moderne Monopolisierung der Gewalt, unter dem mutmaßlichen Gusto, daß Staatler Übermenschen wären, verhindert gerade die freie Rechtsfindung, den Ausgleich unter den Menschen, der notwendig ist, allein schon weil Menschen um den Platz, auf dem sie sich befinden, konkurrieren. Deshalb ist die menschliche Anerkennung von Eigentum (auch der Einzelne gehört sich selbst) so befriedend und rechtlich grundlegend. Auch der Nachwuchs ist davon, der menschlichen Art von Anfang an angehörig, eingeschlossen. Macht ist immer bedingt und relativ; Macht ist kurzlebig, Recht langlebig. So wie der Mensch die Naturgesetze der Schwerkraft allein dadurch überwinden konnte, daß er die Naturgesetze von Ballistik und Aerodynamik nutzt, ist auch der Mißbrauch von Macht nur zu begrenzen, in dem anthropo-praxeologische Erkenntnisse genutzt werden. Menschen sind in der Lage, ihren Schutz zu organisieren, zu argumentieren, sich zu verbünden, sich zu wehren. Und sie bleiben ebenso befähigt, auch wenn sie willkürlichen Übergriffen entsagen, die ja nicht dadurch besser werden, daß sie im Namen des Volkes oder via Staatspolizei ausgeübt werden. Durch die Monopolisierung der Gewalt entstehen zwangsläufig die unrechten Verzerrungen, die wir aus der Ökonomie kennen, wenn (juristische) Personen für Monopole privilegiert werden. Die Kunst einer freien Gemeinschaft von Menschen, einer Zivilisation, besteht eben gerade darin, die Staatsgewalt (de Jouvenel) zu beschränken, deren eigene Gewalt, zumal im Zeitalter der Massen (le Bon), zu zivilisieren. Ansonsten haben wir, wie heuer, tatsächlich das Recht des Stärkeren, das des Staates. Und daran ändert auch nichts die absurde Situation, daß Eltern heute via Partei und Parlament ganz demokratisch darüber mitbestimmen dürfen, wie alle (anderen) Kinder staatlich erzogen werden, nicht aber darüber, ob – und wie - ihre eigenen Kinder erzogen werden. Das Recht des Stärkeren gibt es also nicht, wie hier leicht erkennbar ist, denn jeder Mensch – außer der Sozialist – wird ohne weiteres erkennen, daß diese Situation kein Recht sein kann. Sie ist zudem unmoralisch, denn der Nachweis des dadurch angeblich ermöglichten besten Kindeswohls kann ebensowenig erbracht werden. Unter der Fuchtel der Staatsgewalt leiden Kinder ebenso wie ihre Eltern. Das Ansinnen, sie zum Nutzen des Volkes herzurichten, gelingt zudem nicht, weil Zwang und ihr sanftes Pendant , die Manipulation, eben keine geeigneten Mittel sind. Zwang ist bestenfalls und ausnahmsweise nur dann moralisch und rechtschaffen bei korrekt antizipierter Nothilfe. Dazu ist der Bürokrat, auch nicht im Auftrag der Demokraten, regelmäßig nicht in der Lage. Weder Demokrat noch Bürokrat haften für die Folgen ihrer per Staatsgewalt durchgesetzten und wahrlich billigen bloßen Meinung. Auch das hat nichts mit Recht zu tun und fördert gesetzmäßig Verantwortungslosigkeit. Eltern ernten die Früchte ihrer Fehlerziehung selbst, sie haben daher sogar ein eigenes Interesse für bestmögliches Geleit, neben der elterlichen Liebe. Ob stärker oder mächtiger, handeln sie nicht klug und in Liebe, gedeihen ihre Kinder nicht. Klug und in Liebe ihre Kinder an das Gute und in das Leben zu führen, das ist die eigentliche Stärke, zu der die Liebe beflügelt. Sie ist das Gesetz, das Macht beschränkt. Zwischen den Generationen und zwischen den Menschen. Und es läßt einen David einen Goliath besiegen. Es gibt immer einen Stärkeren. Das Recht hat damit nichts zu tun.
Dieser Beitrag wurde zunächst in gekürzter und bearbeiteter Form im Zeitschriftenmagazin Unerzogen des Tologo-Verlag in Leipzig publiziert.
Unerzogen-Blog: www.unerzogen.de
Unerzogen-Blogbeitrag: Kein Zweck heiligt Zwang
Unerzogen-Magazin: Website
Aktuelles Demokratieheft: Kein Konsens über Demokratie – in Staat, Bildung und Familie
Bertrand de Jouvenel: Über die Staatsgewalt, antiquarisch
Gustave le Bon: Psychologie der Massen
Freiheitssplitter: Liebe und Freiheit
Institut für Wertewirtschaft: Demokratie-Analyse
Mittwoch, 8. April 2009
Totalitäre Demokratie
Ein lesenswerter Beitrag zu den Themen dieses Blogs, Demokratie und Rechtsstaat, findet sich im Onlinemagazin der Zeitschrift eigentümlich frei, der an dieser Stelle zur Lektüre empfohlen wird:
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
Ideologiekritik: Vor der Rückkehr der totalitären Demokratie?
von Josef Schüßlburner
Eine etwas umfangreichere Betrachtung, die sich gerade deshalb zur Lektüre lohnt.
Sonntag, 8. März 2009
1982
1982 wurde ich verhaftet. In der deutschen demokratischen Republik. Grenzübergang Berlin.
Der Grund? Ich hatte für einen Freund und Gymnasial-Kommilitonen Unterrichtsmaterialien mit in meine Fototasche genommen. Inhalt und Text: Zum Berliner Mauerbau. Das sahen die DDR-Grenzer als Propagandamaterial an: "Flugblätter" seien dies, da mehr als ein Exemplar.
Ich wurde ausgezogen, aber mehr fand sich nicht. Ich wurde "belehrt" und nach einiger Zeit dann freigelassen.
Der Grund? Ich hatte für einen Freund und Gymnasial-Kommilitonen Unterrichtsmaterialien mit in meine Fototasche genommen. Inhalt und Text: Zum Berliner Mauerbau. Das sahen die DDR-Grenzer als Propagandamaterial an: "Flugblätter" seien dies, da mehr als ein Exemplar.
Ich wurde ausgezogen, aber mehr fand sich nicht. Ich wurde "belehrt" und nach einiger Zeit dann freigelassen.
Samstag, 31. Januar 2009
Zeitungszeugen: Das Ende der Demokratie
Zensiert. Das angeblich staatlich anerkannte und sanktionierte rechtsstaatliche Recht auf informationelle Selbstbetimmung ist einmal mehr das Papier nicht wert, auf dem es postuliert wird. Der "freiheitlich-demokratische" Freistaat Bayern verhindert einmal mehr mit seiner Polizeigewalt die privatwirtschaftlich erleichterte Kenntnisnahme von historisch bedeutsamen Publikationen. Die Bürger sollen durch staatliche Schulen zwangsbeschult und staatliche Medien (auch "privater" Rundfunk ist staatlich verregelt) belehrt bleiben. Sich frei informieren bleibt ebenso beschränkt wie sich frei bilden.
Zeitungszeugen, FAZ vom 30.01.2009
Das Ende der Demokratie: Deutschlandfunk vom 30.01.2009
Zeitungszeugen Sammeledition: Die Presse in der Zeit des Nationalsozialismus, Ausgabe 3, Abo hier bestellbar
Lies Dich frei: Ausgewählte Bücher
Freitag, 12. September 2008
Herrschaft und Gemeinnutz
Die Betreiber der Website Deutschland-Debatte streben eine bürgernahe basisdemokratische Verbesserung des politischen Gemeinwesens an. Auf das grundlegende Verständnis von Herrschaft nach den Lehren der alten griechischen Philosophen wird dabei in einem geradezu volksbildenden Beitrag Bezug genommen. Dies ist unabdingbar, um redlich eine Debatte zu führen, welche Herrschaftsform denn wohl die bestmögliche sein mag. Anläßlich dieser Debatte möchte ich darauf hinweisen, daß dabei die Frage nach "Herrschaft überhaupt" in diese Debatte eingebaut, wertvolle Maßstäbe für ein möglichst rechtmäßiges und gelungenes "Wie" liefert. Denn Herrschaft kann nur legitim sein, wenn sie nutzt. Und zwar nicht dem Herrscher, sondern der Sozialordnung.
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
Ein interessanter Blick zurück in das Weltverständnis,
welches auch für unser Heutiges grundlegend ist. Dabei wissen und verstehen wir heute mehr. Im Informationszeitalter angekommen, verstehen wir Ökonomie und Soziologie heute besser, die Wiener Schule versteht auch die allgemeinere Praxeologie, man weiß um die Gegebenheiten der Kybernetik. Wer nunmehr von Eigenwohl und Gemeinnutz spricht, wird sich heute fragen, woher zum einen die Information zu deren Bestimmung kommt und zum anderen, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Eigenwohl vermag der Einzelne sehr wohl für sich bestimmen und erzielen. (Bei gegebener Freiheit/gegebenem in Ruhe gelassen werden und bei möglicher freiwilliger Kooperation sowie mittels Ressourcenkumulation auch leichter schneller und/oder besser.) Wer aber vermag zu entscheiden, was der Gemeinschaft nutzt? Und wie bildet sich welche Gemeinschaft? Auch hier kann nur der Einzelne den Gemeinnutzen artikulieren, aber er bleibt der Einzelne und ist nicht die Gemeinschaft selbst. Geht es um einen Gemeinnutzen, so gibt es kein persönliches Befinden, Empfinden und Erreichen, jeder Ausdruck von Gemeinnutz bleibt Idee, jedes Erstreben von Gemeinnutz geschieht unter den kybernetischen Bedingungen des Regelabstandes, egal ob der Regelnde König, Regierungsdemokrat oder Tyrann ist: Hier bestimmt immer einer für andere, nicht für sich selbst. Oder es bestimmen mehrere für alle (einer wie auch immer gebildeten Gemeinschaft), was aber am Umstand nichts ändert, außer daß die Fremdbestimmung nunmehr total ist.
Trotz der Unterscheidung zwischen Willensbildung und Exekutive bleibt beiden gemeinsam, daß der Gegenstand ein fremder, entfernter ist: Die Personen einer Gemeinschaft, egal ob sie regiert werden oder sich "selbst regieren", bestimmen nicht über sich selbst, sondern über andere. Deshalb gelingt hier Antizipation so oft nicht. Dies gilt schon für die Willensbildung und genauso für die Exekutive. Antizipation gelingt am besten, wenn ich mich auf meine Ziele und mein Eigentum beschränke und wenn ich die Folgen meines Tuns und Lassens selbst trage und verantworte. Es fällt sicher jedem auf, wie wenig es "Politik" gelingt zu erreichen, was sie anstrebt. Aristoteles Präferenz einer Verfassung vor und im Gegensatz zu Demokratie rührt daher, daß sie Herrschaft beschränkt statt ausdehnt. Heute gilt es zu erkennen und infolge zu berücksichtigen, daß die Antizipation der bestmöglichen Verfassung selbst unter den Bedingungen des kybernetischen Regelungsabstandes steht.
Gemeinschaft im Recht
Dies ist auch eine Frage des Rechts: es wird gerne gefordert (ein Unding: Wer ein Recht fordert, ist schon ein Sklave) und oft leichtfertig bloß postuliert. Tatsächlich erkennt Recht die bestmögliche Regelung von Interessenskonflikten. Recht sucht also wesensmäßig gemeinnützig zu sein. Dabei kann es nur vom Einzelnen getragen sein. Die Kraft gelingender Antizipation obliegt dem Einzelnen in Freiheit und Verantwortung. Wer gemeinen Nutzen stiften will, wer Regeln im Recht sucht, wird das Eigenwohl achten, weil die Selbstbestimmung einen Vorsprung im Regelungsabstand gegenüber der Fremdbestimmung hat. Die Ich-Perspektive der Libertären gründet auf Selbsteigentum, welches Sozialisten gemeinhin nicht anerkennen. Der mutmaßliche Grund: Sie wollen den anderen für sich benutzen. Der auf Gemeinschaft ausgerichtete Mensch, der für die gegebenen und gebildeten Gemeinschaften eine rechtmäßige Sozialordnung sucht, kann heute wissen, warum er das Eigenwohl jedes Einzelnen achtet und wie er Gemeinnutzen erreicht. Ein Rechtsstaat als Status des Rechts, als bestmögliche Verfassung befindet sich - ganz im aristotelischen Sinne - im Gegensatz zu einer Demokratie, die immer auch Sozialismus ist. Um die Gründe dafür wissen wir heute vor allem wegen Erkenntnissen aus Kybernetik und Praxeologie. Es wird die Aufgabe unseres 21. und des kommenden 22. Jahrhunderts sein, Möglichkeiten der Verwirklichung dieser Erkenntnisse auszuloten und abzuwägen.
Phänomenal: Jedem Sozialismus seine Soziologie
Treffsicherheit: Antizipation statt Partizipation
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