Samstag, 27. Juni 2020

Delegitimation des Demokratismus

Der Wille des Volkes ist ebensowenig eine Rechtsquelle, wie jede andere Willkür.

Montag, 9. März 2020

Demokratie und Rechtsstaat

Es herrschen die Jesuiten, längst im Vatikan und nun auch in China.
Das hat "Papst Franziskus" geschafft.

Noch aber gilt: Recht kennt Gesetz.
Ganz natürlich.
Auch päpstliche Willkür nutzt da nichts: "Papst Franziskus" hat keine Macht.
Macht hat das Recht.
Dieser Papst kennt es nicht.
 


Donnerstag, 9. November 2017

Eine Partei Regierung - Einparteienmonarchie

Synthese aus Demokratie und Monarchie: Die DDR und China. Und die neue deutsche Merkel-Republik.
Die eben eine deutsche Einparteienmonarchie ist.
Ihr Name ist CDU.

Dienstag, 7. November 2017

Demokratie und Rechtsstaat

Die Demokratie in Deutschland ist hinüber. Und sie war nur eine sehr kurze Zeit eine gute Sache.
Der Rechtsstaat in Deutschland ist hinüber. Immer noch herrschen Staatsräson und demokratische Willkür. Die, die die Macht haben, sie regieren mächtig wie nie zuvor.
Der deutsche Nationalsozialismus hat sich längst weltweit verbreitet, es ist ein Siegeszug.
Deutschland, deutsches Denken über alles.
Wozu ist es gut?


Dienstag, 4. Juli 2017

Demokratie und Freiheit

Demokratie ist die Freiheit des Volkes, nicht die Freiheit des Einzelnen.

Dienstag, 31. Mai 2016

Abschied vom Rechtsstaat

Die Bundesregierung in Deutschland beschließt das umfangreichste Unterdrückungspaket, welches dieses Land jemals kennenlernen mußte:
Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten

Wir dokumentieren den Text der Meldung hier aus diesem wichtigen Anlaß vollständig:

"Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.

Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.

Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.

Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“

Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.

Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit,verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.

Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor.

Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart."

Es besteht kein Zweifel, daß alles von langer Hand vorbereitet worden ist.