Dienstag, 31. Mai 2016

Abschied vom Rechtsstaat

Die Bundesregierung in Deutschland beschließt das umfangreichste Unterdrückungspaket, welches dieses Land jemals kennenlernen mußte:
Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten

Wir dokumentieren den Text der Meldung hier aus diesem wichtigen Anlaß vollständig:

"Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.

Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.

Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.

Die Anschläge in Paris und Brüssel hätten die „transnationale Dimension der terroristischen Bedrohung nochmals unterstrichen„, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere mit Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato besteht ein besonderes Zusammenarbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen.“

Telefonanbieter und Händler sollen künftig die Identität von Kunden bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Stichprobenuntersuchungen hätten im Zusammenhang mit Prepaid-Handys „eine enorme Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern von Telekommunikationsdiensten ergeben“, heißt es in der Begründung. Fiktive Angaben seien keine Einzelfälle, sondern eine Erscheinung „mit Massencharakter“. Für polizeiliche Ermittlungen ist dies ein Problem.

Die Bundespolizei erhält wie das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit,verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Diese Praxis ist äußerst fragwürdig, weil damit das Strafrecht bei Vermutungen und nicht mehr bei gesetzlich geregelten Tatbeständen greift. Es reicht also die Behauptung, jemand habe eine Straftat geplant, um ihn als Täter zu qualifizieren.

Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen künftig schon bei Haftstrafen von mindestens sechs Monaten unter eine Führungsaufsicht gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person weitere Straftaten begehen wird. Zudem soll künftig „jegliche Unterstützung“ einer verbotenen kriminellen Vereinigung unter Strafe stehen. Dieser Passus ist bemerkenswert, weil er auch in den von der EU als grundrechtswidrig abgelehnten Terror-Gesetzen der Türkei verwendet wird. Dort hat die Regierung „jegliche Unterstützung“ der PKK unter Strafe gestellt und geht seither gegen Oppositionspolitiker, Journalisten und Regierungskritiker aus der Wissenschaft vor.

Die Koalitionsspitzen hatten die Grundzüge des neuen Sicherheitspakets Mitte April vereinbart."

Es besteht kein Zweifel, daß alles von langer Hand vorbereitet worden ist.

Montag, 9. Mai 2016

Gossensprache systemrelevant

Der Verfall des allgemeinen Sprachniveaus in bald jeder Beziehung hat natürlich auch etwas demokratisches. Mit Jan Böhmermann (für die Meinungsfreiheit) und Fritz Kuhn (sogar für die Menschlichkeit) ist wohl nach den Fiat-Geld-Banken und der Staatsschule auch die Gossensprache systemrelevant in diesem unseren deutschen demokratischen Land.

Montag, 4. April 2016

Kritik der demokratischen Psychologie

Ein Manko der Demokratie ist es auch, daß die Küchenpsychologie allenthalben amtlich wird.

Samstag, 23. Januar 2016

Deutsche Flüchtlingskrise: Von der Demokratie betäubt

"Die Flüchtlingskrise schaukelt auf. Sie heizt ein. Sie ängstigt. Sie malt die Zukunft in den dunkelsten Farben. Und vor allem: Sie formt aus Individuen wieder Menschenmassen. Von „Umvolkung“ ist die Rede, vom „großen Bevölkerungsaustausch“. Planwirtschaftler, Volkslenker, Nationenarithmetiker und die, die es werden wollen, beginnen zu rechnen. „Minus 200.000“ fordert Björn Höcke als „neue Obergrenze“ für Einwanderung nach Deutschland.
Doch wovon sollen diese 200.000 subtrahiert werden? Wie muss man sich das deutsche Volk vorstellen, das Höcke und viele andere gerne bereinigen und für ihren nationalen Sozialismus optimieren würden? Ein Blick in die Historie hilft weiter. Denn er irritiert.
Wie es scheint, existierte bis in das 16. Jahrhundert hinein der Begriff der Nation auf dem europäischen Kontinent noch gar nicht. ..."


Ein Beitrag von Henning Lindhoff auf www.ef-online.de. Hier weiterlesen.

In eigener Sache

Schon lange ist hier kein Artikel erschienen, doch die bestehenden Artikel erfreuen sich immer noch Interesses und bleiben daher bestehen. Da jedoch seit 2014 keine eigenen Artikel mehr erschienen sind und dafür zur Zeit keine besteht, werden, lose wie es kommt, auch Verweise zu Artikeln auf anderen Webseiten erscheinen.
Den Auftakt macht heute ein Beitrag von Henning Lindhoff zur Flüchtlingskrise, der aktuell ist, in seinen Erkenntnissen jedoch zeitlos und diskutabel.

Donnerstag, 15. Mai 2014

Demokratische Wahlen

Der Demokrat ist ein anmaßender Mensch: Er wählt einfach, womöglich gutbürgerlich bei einem sonntäglichem Spaziergang, seine Partei als Regierung für Millionen Andere.
Ob in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland. Allenthalben wähnt sich der Demokrat im Recht, seine Partei auch allen Anderen zuzumuten.

Sonntag, 11. Mai 2014

Rechtsstaat: Ökonomie und Eigennutz der Herrschaft

Ganz wesentlich versteht man unter rechtsstaatlicher Notwendigkeit, die angewendeten Regeln und Vorschriften den Unterworfenen zuvor bekanntgegeben zu haben, so daß die Unterworfenen diese antizipieren können. So unterliegen also auch postulierte "Gesetze" der Regel der Kodifizierung und Veröffentlichung als rechtsstaatliches Prinzip.

Dies ist aus Sicht der staatlichen Machthaber sinnvoll. Im Gegensatz zu einem einvernehmlichen Austausch, der beiden Tauschpartnern Gewinn ist (Praxeologie), stellt herrschaftliche Umverteilung, abgesehen von deren Unrechtscharakter, auch ökonomisch einen Nachteil dar. Es handelt sich um eine reine Umverteilung, bei der der eine nicht mehr gewinnen kann als der andere verliert. Hinzu kommen
1) die Transferkosten, die bei freiwilligem Handeln ja eingepreist sind (sonst handelt man nicht), und
2) die Plankosten, denn alleine dadurch, daß die vorgesehene höherwertige Verwendung beim Benachteiligtem nicht stattfinden kann, tritt grundsätzlich Planungsunsicherheit auf, die alleine schon jedwede Wertschöpfung behindert.

Da es bei geringerer Wertschöpfung weniger zu holen gibt, egal ob euphemistisch Umverteilung oder negativ konnotiert Diebstahl bzw. Raub genannt, kann der Nachteil Nr. 2, der durch die Anwendung des politischen Mittels (Franz Oppenheimer) ensteht, zumindest abgemildert werden. Durch die Bindung der Vollziehung an vorab veröffentlichten Normen (Kodifizierung) können die der Herrschaft unterworfenen wirtschaftlich Tätigen, die Entwendungen antizipieren und auf dieser Basis ihre Wertschöpfung anpassen. Abgesehen davon, daß eine solche systematische Orientierung an Unrecht in einem Gemeinwesen demoralisierend wirkt, haben die Herrschenden den Nutzen einer höheren Entnahmebasis.

Fazit: Das Motiv rechtsstaatlicher Prinzipien kann und wird nicht vornehmer Selbstbeschränkung der eigenen Macht entsprungen sein, sondern nüchterner ökonomischer Betrachtung, um den Eigennutzen der Herrschaft zu erhöhen. Daß dies meist anders verkauft wird, ändert daran nichts.